Lexikon - Krankenversicherung -
ambulante Fallpauschale – Pauschalbetrag
Behandlungsfallleistungen die anschließend honoriert werden nennt man Pauschalbetrag. Gesamtvergütungen werden bei Fallpauschalen errechnet indem Behandlungsfallzahlen mit dem Pauschalbetrag multipliziert werden. Krankenkassen tragen Morbititätsrisikos,finanzielle Mitgliederentwicklungsfolgen und Mengenrisikos pro Behandlungsfall.