Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

21.10.2009 | 16:57 Uhr

ambulante Fallpauschale – Pauschalbetrag

Behandlungsfallleistungen die anschließend honoriert werden nennt man Pauschalbetrag. Gesamtvergütungen werden bei Fallpauschalen errechnet indem Behandlungsfallzahlen mit dem Pauschalbetrag multipliziert werden. Krankenkassen tragen Morbititätsrisikos,finanzielle Mitgliederentwicklungsfolgen und Mengenrisikos pro Behandlungsfall.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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