Lexikon - Krankenversicherung -
Die Definition der EU-Kommission des Gesundheitswesen und der Altenpflege
2001 definierte die EU-Kommission, ein supranationales Organ der Europäischen Union, die hauptsächlich exekutive Aufgaben zu erfüllen hat, ihre Ziele für das Gesundheitswesen und die Altenpflege derart, dass sie für jedermann zugänglich sein, über eine hohe Qualität verfügen und noch dazu auch langfristig finanzierbar sein müssten.