Lexikon - Krankenversicherung -
Die Fallpauschalen – Verordnung
Die heutige Verordnung des damaligen Bundesministeriums für die Gesundheit und die Soziale Sicherung enthält das Fallpauschalenverzeichnis für abrechenbare Krankenhausleistungen. Durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und die gemeinsame Selbstverwaltung, wird der erste Katalog mit 824 Fallpauschalen fortentwickelt.
Die Fallpauschalen sind seit dem Jahr 2004 bundesweit verbindliche Abrechnungsgrundlagen für alle Krankenhäuser mit Ausnahmen der psychatrischen Krankenhäuser, deren Vergütung sich nur nach der Verordnung des Bundespflegesatzes richtet.