Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

regelleistungsvolumen fallzahl

21.10.2009 | 17:23 Uhr

Die Fallzahl

Wenn man die Gesamtheit aller Vertragsärzte in einem Vergleichszeitraum in deren Fallzahlen aufaddiert, (diese finden meist im Abrechnungsportal statt), so erhält man eine Zahl aller abgerechneten, ambulanten, Vertragsärtzlichen Behandlungen. Diese Zahl nennt man Fallzahl. Als errechneter Zahlenwert kann sie dazu dienen um ärztliche Leistungskosten einer Region zu kalkulieren.

Unter Berücksichtigten Bedingungen führt die steigende Fallzahl zu einem Anstieg der abzurechnenden Leistungen. Daraufhin können mehrere Patienten untersucht oder behandelt werden als zuvor im Vergleichszeitraum. Bei bekannten Kriterien der Gesamtvergütung sinkt der Fallwert in der Regel, was durch einen gesunkenen Punktwert oder Quotienten je nach Krankenversicherung exakt mathematisch beschrieben wird.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Teilen Sie Ihre Meinung