GKV
Die Kündigungsfristen für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

Die Kündigungsfristen für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen
Fusionieren Krankenkassen haben Mitglieder jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Auch hier ist dies nur dann möglich, wenn die fusionierte Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen schon bestehenden Zusatzbeitrag erhöht.
Der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist also nur dann möglich, wenn plötzlich Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden oder wenn Mitglieder bereits seit mindestens 18 Monaten bei derselben Krankenkasse versichert sind. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem letzten Fall zwei Monate, zum Monatsende.
Mitglieder, die sich in einem Wahltarif versichert haben, sind für drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse gebunden und haben prinzipiell kein Sonderkündigungsrecht.
Foto: flickr.de / Ralf-D.