Samstag, 04. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

GKV

27.07.2010 | 11:18 Uhr

Die Kündigungsfristen für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

Die Kündigungsfristen für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

Die Kündigungsfristen für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

Ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse besteht nur dann, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Auch wenn die Kasse eine bereits gezahlte Prämie kürzt, rechtfertigt das eine Sonderkündigung. Dabei muss die Kündigung spätestens zu dem Datum bei der Krankenkasse eingehen, an dem die Kasse den Zusatzbeitrag erhebt.

Fusionieren Krankenkassen haben Mitglieder jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Auch hier ist dies nur dann möglich, wenn die fusionierte Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder einen schon bestehenden Zusatzbeitrag erhöht.

Der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist also nur dann möglich, wenn plötzlich Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden oder wenn Mitglieder bereits seit mindestens 18 Monaten bei derselben Krankenkasse versichert sind. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem letzten Fall zwei Monate, zum Monatsende.

Mitglieder, die sich in einem Wahltarif versichert haben, sind für drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse gebunden und haben prinzipiell kein Sonderkündigungsrecht.

Foto: flickr.de / Ralf-D.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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