Montag, 20. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

22.10.2009 | 18:38 Uhr

Direktverträge

Direktverträge von gesetzlichen Krankenkassen ( GKV )

Gesetzliche Krankenkassen können von ihrem Recht gebrauch machen Direktverträge zu ihrem Vorteil zu schließen. Diese Abkommen können die Kassen sowohl mit Zahnarztpraxen, Rehabilitationsinstitutionen oder auch mit Krankenhäusern eingehen.

Diese Direktverträge sind unabhängig von der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese Unabhängigkeit verdanken die gesetzlichen Krankenkassen der integrierten Versorgung, die durch die Möglichkeit der Direktverträge auch gleichzeitig gefördert werden sollen.

Ziel der Direktverträge

Des weiteren soll die Qualität der Pflege und die Leistung der Hausärzte geschaffen werden, in dem die Möglichkeit der Direktverträge besteht. Großen Einfluss haben die Direktverträge auch auf die Pflegeversicherungen und Pflegeeinrichtungen. Dies soll sich wiederum auf dessen Qualität und Leistung positiv für beide Seiten auswirken. Mittels Direktverträge können die gesetzlichen Krankenkassen explizit nach Leistung und Qualitätsunterschiede Verträge aushandeln.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Teilen Sie Ihre Meinung