Rabattverträge
Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts macht Krankenkassen-Rabattverträge schwierig
Berlin – Normalerweise handeln die Krankenkassen mit den Pharmaunternehmen Rabattverträge aus, um ihre Arzneimittelausgaben zu senken. Dies will Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler nun deutlich erschweren. Laut dem „Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts“ sollen die Kassen künftig als Wirtschaftsunternehmen komplett dem Kartellrecht unterworfen werden.
Die Neuregelung soll es den Kassen insbesondere erschweren, sich zusammenzuschließen und so öffentliche Ausschreibungen der Preisnachlässe ihrer Versicherten zu ermöglichen. Nach dem Wettbewerbsrecht sind Kartelle nur in Ausnahmefällen erlaubt. Eine der betroffenen Kassen wäre die AOK Baden-Württemberg, die in der Regel für alle Ortskrankenkassen Rabattverträge geschlossen hat. Der Dienstleister „Spektrum K“ wiederum übernahm die Rabattverhandlungen für viele der Betriebskrankenkassen.
Aber auch andere Einsparungsmöglichkeiten der Krankenkassen sollen gestrichen werden und das kostet die Kassen vermutlich mehrere hundert Millionen Euro. Patienten sollen nun künftig den Preis für das rabattierte Medikament abzüglich einer Bearbeitungsgebühr bei der Wahl eines nicht rabattierten Medikaments erstattet bekommen. Bislang mussten Patienten den vollen Preis allein tragen. Dies würde aber bedeuten, dass sie den Pharmaunternehmen keine festen Zusagen der vermutlich erzielbaren Umsätze mehr machen können und ihnen entsprechend entgegenkommen müssten.
Rösler hat zudem vor, die Bonus-Malus-Regelung zu kippen. Nach dieser Regelung haften Ärzte bei unwirtschaftlicher Verordnung mit ihrem Honorar. In solchen Streitfällen sollen künftig die Kartellsenate, statt wie bisher, die Sozialgerichte entscheiden.
Allerdings gefährdet Rösler mit diesen Plänen auch das Sparziel von 1,5 Milliarden Euro jährlich. Während sein Arzneimittelpaket noch mit der vollen Zustimmung der CDU/CSU angenommen wurde, wird die Gesundheitsprämie, deren Details mit dem Reformkonzept bekannt geworden sind, kritisiert.
Das Reformkonzept fordert unter anderem einen monatlichen Zusatzbeitrag von 15-30 Euro. Damit wird der Sozialausgleich für Geringverdiener nicht von den Steuerzahlern, sondern von den Beitragszahlern kassiert werden. Dazu soll auch die Einkommensgrenze von bislang 3750 Euro auf etwa 4150 Euro angehoben werden. Eine Beitragserhöhung von etwa 63 Euro wäre die Folge für die 4,4 Millionen freiwillig Versicherten.
Das Gesundheitsministerium distanzierte sich am Sonntag von den Plänen, allerdings erst nach einer heftigen Kritik aus der Union. Heute wirbt Rösler bei Horst Seehofer für sein Konzept, der bislang jegliche Kopfpauschalen abgelehnt hatte.
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