Lexikon - Krankenversicherung -
Disziplinarverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Disziplinarverfahren der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Die Vereinigungen sowohl der Kassenärztlichen, als auch den Kassenzahnärztlichen müssen Richtlinien in der Form von Disziplinarverfahren festlegen, an welchen sich orientiert werden kann.
Nur so kann Ordnung und Sicherheit diesbezüglich garantiert werden. Diese Verfahren sind insbesondere für die Pflichten ärztlicher Verträge geschaffen worden. Die Vereinigungen treffen hierbei die Entscheidungen bei den Verfahren. Hierbei kann es unter anderem um Verwarnungen, Verweise oder auch Geldbußen gehen, die als Sanktionen von den Vereinigungen der Kassen eingesetzt werden können.
Dies Krankenkassen selbst können diesbezüglich nur passiv Einfluss erzielen, in dem sie den Vereinigungen Vorschläge und Anregungen einreichen. Ob diese jedoch umgesetzt und angenommen werden, hängt von den Kassenärztlichen Vereinigungen selbst ab. Die Krankenkassen haben aber zu jeder Zeit das Recht die Beschlüsse gerichtlich anzufechten und somit Widerspruch zu leisten. Dieses Recht ist ebenfalls auf das Grundgesetz zurück zuführen.