Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

27.10.2009 | 21:17 Uhr

Durchgangsarzt

Der Durchgangsarzt bzw. die Durchgangsärzte muss insbesondere im Bereich der Arbeiterschaft zum Einsatz kommen. Berufsgenossenschaften sind hierbei verpflichtet, bei Arbeitsunfällen ihren Arbeitnehmern schnell und kompetente Hilfe bereit zu stellen.

Hierbei müssen die Berufsgenossenschaften für die Kosten des Durchgangsarztes und die Behandlung übernehmen. Diese Sonderform eines Arztes berät im Anschluss an die Diagnose die Berufsgenossenschaft und den Patienten, wie die weitere Behandlung aussehen sollte und welcher Arzt weiter behandeln sollte.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Teilen Sie Ihre Meinung