Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

21.10.2009 | 23:29 Uhr

Eigeneinrichtung einer Krankenkasse

Eigeneinrichtungen gehören den Krankenkassen und sind Behandlungseinrichtungen für die Versicherten. Sie beschränken sich auf Rehabilitation und Vorsorge. Diese Einrichtungen kommen in Gegenden zum Tragen wo es kein bedarfsdeckendes Versorgungsangebot gibt.

Diese Eigeneinrichtungen sind sogenannte Medizinische Versorgungszentren. Gegründet werden können solche Zentren nur von Krankenhäusern, Apotheken, Psychotherapeuten und Vertragsärzten. Rettungsdienste, Hebammen und Hersteller von Arzneimitteln gehören ebenfalls zu dieser Personengruppe. Sie schließen dann Verträge mit den Kassen und müssen wirtschaftlich arbeiten.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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