Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Apotheke

4.03.2010 | 19:49 Uhr

Eilbeschluss gegen parenteralen Rezepturen

berlin 300x225 Eilbeschluss gegen parenteralen Rezepturen  BildWie die Online-Ausgabe der Ärzte-Zeitung berichtet, wurde mit einem Eilantrag bereits in erster Instanz das Ausschreibungsverfahren der AOK Berlin-Brandenburg über Einzelverträge mit Apothekern zur Belieferung mit parenteralen Rezepturen vorläufig aufgehalten.

Damit wird der AOK erst einmal untersagt, in diesem Verfahren eingehende oder bereits eingegangene Angebote zu öffnen.

Für diesen Beschluß wurden zwei hauptsächliche Gründe genannt: Zum einen, ob eine solche Ausschreibung überhaupt statthaft sei, da erst im vergangenen Dezember ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde, der die Vergütung für parenterale Zubereitungen regelt.

Zum anderen sei nicht erkennbar, warum die Kasse das Berliner Stadtgebiet in dreizehn Gebietslose aufgeteilt und dann deren exklusive Versorgung ausgeschrieben hat.

Es wird vermutet, dass die AOK Berlin-Brandenburg damit versuchen wolle, Preise abzufragen, um sich dieses Wissen in späteren Preisverhandlungen eventuell zunutze machen zu können.

Bild: flickr / Ivan < Georeferred Pictures! >

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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