Lexikon - Krankenversicherung -
Einzelleistungsvergütung Arzt
Die Einzelleistungsvergütung wurde bis Anfang 2009 über ein Punktesystem ermittelt. Die Leistungen wurden mit einem festen Punktewert multipliziert und so errechnete sich das Honorar für den einzelnen Patienten. So wurde zum Beispiel das Ausstellen eines Rezeptes, das Verabreichen einer Spritze oder das Anlegen eines Verbandes einzeln von der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet. Da die Patientenzahlen stiegen und das Punktesystem sank hatte der Arzt immer mehr Arbeit und trotzdem weniger Vergütungen von den Krankenkassen.
Seit der Gesundheitsreform in der GKV im Januar 2009 werden die ambulante Behandlung und die Hausbesuche von den Vertragsärzten mit Pauschalvergütungen abgerechnet. Es wird also nicht mehr für jede einzelne Tätigkeit die der Arzt am Patienten vornimmt bezahlt, sondern der Arzt erhält alles zu Fallpauschalen zusammengefasst von der Krankenkasse. Bei dem System der Fallpauschalen soll das Kostenrisiko verteilt werden. So teilen sich Ärzte und Krankenhäuser das Risiko mit den gesetzlichen Krankenkassen.
So wird jetzt nach dem neuen System nicht mehr mit Punkten gearbeitet, sondern mit Eurobeträgen. Zuständig für die Verteilung der Honorare sind noch immer die Kassenärztlichen Vereinigungen ( KV ).