Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

14.10.2009 | 19:03 Uhr

Einzugsstelle

Definition Einzugsstelle

Unter diesem Begriff versteht man eine Institution der Krankenkassen, welche die Aufgabe hat, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, bei allen Arbeitgebern einzuziehen.

Somit sind die die Einzugsstelle der GKV Beiträge von den gesetzlich Krankenversicherten sind die Krankenkassen. Sie entscheiden ebenfalls über die Beiträge der Sozialversicherung, den Gesundheitsfond, das Meldewesen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Diese werden dann aufgeteilt und an die einzelnen Träger weitergeleitet. Dabei haften die Krankenkassen gegenüber den Sozialleistungsträgern und dem Gesundheitsfonds für eine richtige und ordnungsgemäße Durchführung.

Meldewesen Einzugstellen

Das Meldewesen bezieht sich auf An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings trägt die Krankenkasse auch das Risiko, denn sie haftet für die korrekte Durchführung dieser Aufgaben.

Die anderen Sozialversicherungsträger vergüten diese Arbeit den Krankenkassen. Bis Ende 2010 bleibt diese Form des Einzugs der Krankenkassen bestehen.

Ende Einzugsstellen

Diese Arbeit wird den Einzugsstellen von Sozialversicherungsträgern vergütet. Die derzeitige Struktur der Einzugsstelle wird sich ab dem 1. Januar 2011 ändern. Hier gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit die Beiträge und alle anderen Informationen, beispielsweise die Meldung zur Sozialversicherung, über eine Weiterleitungsstelle abzugeben.

Ab 2011 können die Arbeitgeber wählen an wen sie die Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Es wird dann Weiterleitungsstellen wie zum Beispiel ein Verband von Krankenkassen oder eine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen sein.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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