Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

GKV

22.10.2009 | 12:14 Uhr

Einzugsstelle

Einzustellen Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsbeitrag

Die Einzugsstelle der GKV Beiträge von den gesetzlich Krankenversicherten sind die Krankenkassen. Sie entscheiden ebenfalls über die Beiträge der Sozialversicherung, den Gesundheitsfond, das Meldewesen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Das Meldewesen bezieht sich auf An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings trägt die Krankenkasse auch das Risiko, denn sie haftet für die korrekte Durchführung dieser Aufgaben.

Andere Sozialversicherungsträger

Die anderen Sozialversicherungsträger vergüten diese Arbeit den Krankenkassen. Bis Ende 2010 bleibt diese Form des Einzugs der Krankenkassen bestehen.

Ab 2011 können die Arbeitgeber wählen an wen sie die Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Es wird dann Weiterleitungsstellen wie zum Beispiel ein Verband von Krankenkassen oder eine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen sein.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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