Unterhaltpflicht
Eltern mĂĽssen ihren Studierenden Kindern nicht mehr soviel abgeben

Bafög bekommen nur die, deren Eltern ein geringeres Einkommen haben. Denn die Unterhaltpflicht steht vor dem Bafög anspruch.
Bis jetzt war der anrechnungsfreie Betrag bei 1440 € im Monat. Dieser steigt zum 1. 8. auf 1555 €. Bei alleinerziehenden Eltern steigt er sogar von 960 € auf 1400 €. Bei verhairateten Studenten und Studentinen wird ein Betrag von 1040 € nicht angerechnet.
Foto: flickr.de / russelljsmith