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Entschließungsantrag
Ein Entschließungsantrag ist als Aufforderung zu verstehen und dient dazu, dass zum Beispiel in Bezug auf einen vorhandenen Gesetzesentwurf eine bestimmte Handlung erfolgt.
Grundsätzlich kann ein Erschließungsantrag nicht direkt dem Bundestag vorgelegt werden. Entschließungsanträge werden vom Parlament an die Regierung gestellt und sind in vielen Ländern üblich.
In Deutschland muss ein Entschließungsantrag von einer Fraktion unterzeichnet werden oder aber mindestens von fünf Prozent der Abgeordneten. Über einen Entschließungsantrag kann der Bundestag erst dann abstimmen, wenn ihm eine Schlussabstimmung vorliegt.