Lexikon - Krankenversicherung -
Ersatzvornahme
Eine Ersatzvornahme ist Zwangsmittel. Bei den Krankenkassen kann der Bundesminister für Gesundheit Beschlüsse herbeiführen wenn Entscheidungen nicht in den vorgegeben Fristen eingehalten werden.
Durch eine solche Ersatzvornahme soll gewährleistet werden das notwendige Entscheidungen schnell realisiert werden können. Es gibt verschiedene Bereiche in denen Ersatzvornahmen angewandt werden können.
Manche dieser Entscheidungen werden vor dem Sozialgericht verhandelt. Hierbei handelt es sich meist um medizinische Versorgungsmöglichkeiten die von den Kassen nicht übernommen werden.