Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Pflegeversicherung

22.07.2008 | 19:13 Uhr

Update: Erstmalige Erhöhung der allgemeinen Pflegeleistungen seit Gründung

Erstmals wurden seit der Gründung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden die Pflegeleistungen nach SGB XI zum 1. Juli angehoben.

Nachteil: Der Beitrag zur Pflegeversicherung klettert auf 1,95 Prozent, für Kinderlose sogar auf 2,2 Prozent.pflege 300x225 Update: Erstmalige Erhöhung der allgemeinen Pflegeleistungen seit Gründung Bild

Habe noch ein paar Informationen hinzugefügt.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einer eheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz wurde ein Betreuungsbetrag anstatt von 460 € jährlich auf 200 € monatlich angehoben. Dieses 200 € setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag von 100€ und einem ehöhten Betrag von 200€. Diese 200€ können auch Pflegebedürfte erhalten die keine Pflegestufe zugesprochen bekommen (also Pflegestufe 0). Wenn Sie auf einen speziellen Betreuungsbedarf angewiesen sind.

Zudem soll bis 2012 eine weitere schrittweise Erhöhung zwischen 20 und 120 Euro erfolgen. Dies kann nun auch im Gegensatz zur Vergangenheit auch dann beantragt werden, wenn der Patient noch nicht vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingestuft wurde.

Wohnortsnah werden auch sogenannte Pflegestützpunkte eingerichtet, wenn sich ein Bundesland für diese Maßnahme entscheidet. In diesen Stützpunkten können sich Pflegende und zu Pflegende über Leistungen beraten lassen und andere Fragen stellen. Hilfsangebote und Begleitangebote von verschiedenen Leistungsanbietern werden in diesen Pflegestützpunkten koordiniert.

Es gibt auch neue Wohnformen. Hierbei können Bewohner von Wohnanlagen ihre Ansprüche auf hauswirtschaftliche Verfpflegung und die ansprüche auf Pflege bündenln. Dadurch können die zur Verfügung stehenden Leistungen effektiver in Anspruch genommen werden. Die einzelnen Pflegekassen müssen hierfür Rahmenverträge mit den einzelnen ambulanten Pflegediensten abschließen, um damit die Möglichkeit für die Bündelung der einzelnen Leistungen zu bieten.

Neu ist auch das Pflegezeitgesetz. Es besagt,dass Angehörige wenn Sie die Pflege für Angehörige übernehmen bis zu 6 Monate vom Arbeitgeber freigestellt werden können und bei nicht Angehörigen in einer Notfallsituation für 10 Tage sich freistellen lassen können. Bei der Pflege von Angehörigen aber nur dann, wenn der Betrieb mehr als 15 Angestellte aufweisst. Bei Variante 1 sowie Variante 2 muss der Lohn nicht weitergezahlt werden. Der Bund übernimmt die Renten und Arbeitslosenversicherung, aber um die Krankenversicherung muss der Pflegende sich selber kümmern.

Wie viel bekomme ich nun an Pflegeleistungen?

Ambulante Sachleistungen, Tagespflege
Pflegestufe
bisher Euro
2008
2010
2012
1
384
420
440
450
2
921
980
1040
1100
3
1432
1470
1510
1550

Die Pflegestufe 3 für einen Härtefall bleibt konstant bei 1918€


Pflegegeld
Pflegestufe
bisher Euro
2008
2010
2012
1
205
215
225
235
2
410
420
430
440
3
665
675
685
700


Vollstationäre Versorgung
Pflegestufe
bisher Euro
2008
2010
2012
3
1432 1470 1510 1550
3 mit Härtefall
1688 1750 1825 1918


Foto: flickr.de / Eggybird

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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1 Kommentar zu “Update: Erstmalige Erhöhung der allgemeinen Pflegeleistungen seit Gründung”

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