Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

22.10.2009 | 13:31 Uhr

Europäische Krankenversicherungskarte ( EHIC )

Diese Versicherungskarte gilt in allen Ländern der EU sowie in einigen weiteren Europäischen Staaten. Diese Karte berechtigt europaweit medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Europäische Krankenkarte ( EHIC ) ersetzt Auslandskrankenschein

Sie ersetzt den bisherigen Auslandskrankenschein. Die Vorlage dieser Krankenkassenkarte ( EHIC ) genügt um sich bei einem Unfall, oder einem medizinischen Notfall versorgen zu lassen. Die Kosten die daraus entstehen übernehmen die Krankenkassen. Diese Karte gilt nicht für Ärzte aus dem privaten Sektor. Man wird ambulant und wenn nötig auch stationär behandelt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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