Ärzte
Ex-Chefarzt aus Essen muss drei Jahre ins Gefängnis
Das Urteil des Landgerichts Essen, das am Freitag, den 12. März 2010 gefällt wurde, fiel für Christoph B. relativ milde aus. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Der ehemalige Chefarzt der Essener Universitätsklinik für Allgemein- und Transplantationschirurgie hatte sich in 30 Fällen der Bestechlichkeit schuldig gemacht. Drei Fälle davon waren mit der Tateinheit Nötigung und ein Fall mit Betrug in Verbindung gebracht worden.
Auch die Steuerhinterziehung des 66jährigen in acht Fällen, wurde in das Urteil mit eingebracht. Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings noch nicht, nachdem seine Verteidiger angekündigt haben in Revision zu gehen.
Das Gericht schloss sich damit nicht den Forderungen der Staatsanwaltschaft an, die für Christoph B. eine Strafe von vier Jahren und einem zusätzlichen Berufsverbot von drei Jahren forderte. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmidt begründet dies damit, dass die Wiederholungsmöglichkeit nicht ausreiche, um ein Berufsverbot gerichtlich festzusetzen. Zudem wurde bei der Urteilsfindung das außergewöhnliche Lebenswerk des Professor B. berücksichtigt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Christoph B., der als Spezialist im Bereich der Transplantationschirurgie bis 2007 tätig war, Beträge bis zu 7500 Euro als „Geldspende“ forderte, um Patienten mit einer schweren Krebserkrankung zeitnah einer Behandlung unterziehen zu können. Diese wurden von ihm aber nicht für den privaten Bedarf genutzt, sondern im Bereich der Lehre und Forschung und für Dienstreisen eingesetzt.
Als „Geldspenden“ wurden die Zahlungen vom Gericht allerdings nicht anerkannt. Begründet wurde es von Richter Schmidt damit, dass die Ausnutzung der gesundheitlichen Not von Patienten keine Grundlage für eine Spende bilden, sondern die einer Bestechung, durch eine schnellere Behandlung, darstellen.
Bild: flickr / Tim Pearce, Los Gatos