vergütung fachärzte
Fahrkosten für Medizinische Behandlungen
Fahrkosten werden von Krankenkassen nur übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung medizinisch erforderlich erscheinen. Ansprüche auf Fahrkosten wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz reduziert. Fahrten zu stationären Krankenhausbehandlungen, Rettungsfahrten und Krankentransporte werden unter Berücksichtigung der Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent übernommen.
Für Fahrten ambulante Behandlungfahrten, sowie Vor- und nachstationäre Behandlungen einschließlich ambulantem Operieren besteht Anspruch, wenn stationäre Behandlungen dadurch vermieden, oder verkürzt werden, oder diese nicht ausführbar sind.