Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

vergütung fachärzte

21.10.2009 | 16:51 Uhr

Fahrkosten für Medizinische Behandlungen

Fahrkosten werden von Krankenkassen nur übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung medizinisch erforderlich erscheinen. Ansprüche auf Fahrkosten wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz reduziert. Fahrten zu stationären Krankenhausbehandlungen, Rettungsfahrten und Krankentransporte werden unter Berücksichtigung der Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent übernommen.

Für Fahrten ambulante Behandlungfahrten, sowie Vor- und nachstationäre Behandlungen einschließlich ambulantem Operieren besteht Anspruch, wenn stationäre Behandlungen dadurch vermieden, oder verkürzt werden, oder diese nicht ausführbar sind.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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