Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

6.09.2009 | 20:24 Uhr

Falls Naturmedizin wirkt, zahlt die Krankenkasse

Die Erfolgsgeschichte eines Privatpatienten: von der Schulmedizin verschriebene Medikamente gegen seine hartnäckige Neurodermitis zeigten keine Wirkung. Auch in der Hautabteilung einer Universitätsklinik konnten keine positiven Ergebnisse erzielt werden. Daraufhin begab er sich in eine Heilpraxis. Und tatsächlich. Die alternative Behandlungsmethode zeigte ihre Wirkung. Die Kosten wollte der Patient von seiner privaten Krankenkasse erstatten bekommen, denn es sei versprochen, dass diese bis zu 60 Prozent der Zahlungen, die bei dem Besuch eines Heilpraktikers anfallen, übernimmt.

In diesem Fall aber wies die Versicherung die Belege des Patienten zurück und verweigerte die Zahlung. Als Begründung nannte sie die Tatsache, dass die Heilmethoden nicht wissenschaftlich nachgewiesen seien. Der Patient konnte diese Antwort nicht akzeptieren und wandte sich an das Landgericht Münster.

Und das ist ganz anderer Meinung als die private Krankenversicherung. Falls die Methoden der Schulmedizin im Gegensatz zu den Praktiken eines alternativen Mediziners keine Wirkung zeigen, müssen die privaten Versicherungen die Behandlung des Patienten finanzieren.
Das Urteil des Gerichtes kann unter dem Aktenzeichen 15 O 461/07 eingesehen werden. Dadurch ist es möglich, Missverständnisse künftig rasch zu klären.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

3 Kommentare zu “Falls Naturmedizin wirkt, zahlt die Krankenkasse”
  1. Sascha sagt:

    Das Urteil wurde aber in Bezug auf eine PKV gefällt und findet, da Heilpraktiker ja keine Kassenleistung sind, (leider?) keine Anwendung auf die GKV.

  2. steffen sagt:

    Stimmt natürlich. Gilt nur für PKVs.

    Die Frage für die GKV ist halt immer. Wieviel kostet es für die Gesamtheit? ;)

  3. Dieter Reiber sagt:

    Falls Natur-Medizin wirkt, zahlt die Kasse (nicht).

    Evidence-based-medicine – wird nicht bezahlt !
    Fallbeschreibung: Heilung von Neurodermitis durch einen Heilpraktiker.

    Zum Urteil des Landgerichts Münster: ja, PKV muss bezahlen!
    Aktenzeichen: 115 O 461 / 07.

    Es Kann nicht sein, was nicht sein darf ! Voll im Tenor der UNI-WISSENSCHAFT, die mit Kortison nicht heilen kann, liegen die Kassenvorstände (der Fisch stinkt stets am Kopf zuerst) voll auf Kurs – selbst bei der PKV, Pauschalablehnung aus Gewohnheit, ganz im Sinne der etablierten Medizin, die Kranke braucht und diese selbst (laut Beipackzettel) schafft.

    Haben Kassenvorstände vergewssen, wer ihre hohen selbstbestimmten Honorare bezahlt. Als bekämen sie ihr Honorar von der Pharma, fragt man sich: Wie wird man überhaupt Kassenvorstand, dass man sich so gegen die Beitragszahler (selbst in der PKV) verhält.

    Das kennt man ja sonst im Bereich der GKV-Medizin, was für 90% der Bevölkerung (Kassenschweine laut Ärzte-Tenor) relevant ist: “Wir verstehen nichts von Medizin” oder, “tut uns leid, uns sind die Hände gebunden” so lautet es, fall ein Patient (nicht von der Schulmedizin) geheilt, sondern vom Ausenseiter, geheilt wird. Wo leben wir eigentlich, wenn Kassen Heilung nicht, sondern nur Krankheit bezahlen?

    Es ist klar, lt. “Europäischer Schwachstellenanalyse der Versorger”, dass die Schwachstellem (die Gesundheitsverhinderer) im BRD-Gesundheitsunwesen in den Voständen der Kassen – wie wird man das nur – zu finden sind.

    So gesehen, sollte das obige richtige Urteil weit verbreitet werden, und Kassevorstände sich von den Schlechten absetzen, in dem sie das Urteil und das Recht auf Gesundheit der Beitragszahler stärken und das Wissen um das Recht verbreiten.

    Denn nur mit aufgeklärten Beitragszahlern – so will es die (EU_)Regierung – werden die Kassen selbst überleben, ansonsten von den tüchtigeren übernommen. Und das ist gut so!

    Ganz einfach: Unfähige Kassenvorstände outen sich durch Erhebung der neuen Zusatzbeiträge. – Klar !

    Dieter Reiber, IbF-Institut, Technik- und Technikfolgenforschung für evidence-based-medicine und Diagnose-Kompetenz(-Zentrum).

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