Urteil
Familienversicherung für Auszubildende
Ich habe gerade indem Rechtsanwalt Blog (blog.rechtsanwalt.com) gelesen was irgendwie super zu dem Beitrag passt den ich vor ein paar Stunden geschrieben habe. Es ging um die Familienversicherung und die Grenzen wie jemand mitversichert werden darf.
Eine Auszubildende
hatte geklagt weil Sie unter 400 Euro Auszubildendenvergütung bekam und nicht mitversichert wurde. Die Klage auf Familienversicherung wurde abgewiesen. Ausbildung ist kein Minijob (wie in dem Artikel von uns beschrieben).
Wer genaueres zum Urteil lesen will schaut sich den Rechtsanwalts Blog (link oben) an. Ist echt interessant. Habe mal ein bißchen in den Artikeln gestöbert.
Foto: flickr.de / Schlüsselbein2007
Als Azubi wäre das natürlich klasse, wenn die ganze eigene Familie (wenn man denn schon eine hat) mitversichert wäre. Genau das geht auch, in unserer solidarischen Gesellschaft ist das toll