Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Urteil

27.07.2008 | 1:53 Uhr

Familienversicherung für Auszubildende

Ich habe gerade indem Rechtsanwalt Blog (blog.rechtsanwalt.com) gelesen was irgendwie super zu dem Beitrag passt den ich vor ein paar Stunden geschrieben habe. Es ging um die Familienversicherung und die Grenzen wie jemand mitversichert werden darf.

Eine Auszubildendeauszubildende 300x185 Familienversicherung für Auszubildende Bild hatte geklagt weil Sie unter 400 Euro Auszubildendenvergütung bekam und nicht mitversichert wurde. Die Klage auf Familienversicherung wurde abgewiesen. Ausbildung ist kein Minijob (wie in dem Artikel von uns beschrieben).

Wer genaueres zum Urteil lesen will schaut sich den Rechtsanwalts Blog (link oben) an. Ist echt interessant. Habe mal ein bißchen in den Artikeln gestöbert.

Foto: flickr.de / Schlüsselbein2007

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

1 Kommentar zu “Familienversicherung für Auszubildende”
  1. Alina sagt:

    Als Azubi wäre das natürlich klasse, wenn die ganze eigene Familie (wenn man denn schon eine hat) mitversichert wäre. Genau das geht auch, in unserer solidarischen Gesellschaft ist das toll :-)

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