Dienstag, 22. Mai 2012 | Gesundheitswesen Magazin

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26.07.2008 | 15:35 Uhr

Antworten: Familienversicherung Krankenkasse. Mitversicherung in der GKV

Die laut dem Gesetz genannte Familienversicherung heißt im Volksmund meist Mitversicherung. Sind aber 2 Wörter und zielen normalerweise auf das gleiche hinaus. Dies ist nur ein kleiner Überblick. Fragen können gerne im Forum gestellt werden.

Wen kann ich alles Mitversichern?

Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften.familie 300x186 Antworten: Familienversicherung Krankenkasse. Mitversicherung in der GKV Bild

In welchem Gesetz steht die Familienversicherung?
Paragraph 10 Sozialgesetzbuch fünf und analog auch Teile im elften Gesetzbuch

Wie viel darf ich verdienen um weiterhin in der Familienversicherung der Krankenkasse  mitversichert werden zu können?
Es dürfen grundsätzlich 355 Euro Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen) nicht überstiegen werden. Ausnahmen sind bei einem Minijob 400 Euro und bei einer selbstständigen Tätigkeit 350 Euro (hierbei keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und keiner Arbeitszeit über 18 Stunden). Zudem dürfen die Werbungskosten gelten gemacht werden daher 920€ durch 12 Monate, wenn du die Pauschale abrechnest. Also darfst grundsätzlich 427€ verdient werden. Kein Einkommen in dem Sinne sind der nichtzurückbezahlbare Teil vom Bafög sowie bundesfinanzierte Stipendien sowie Pflegegeld aus einer Pflegezusatzversicherung.

Wie kann ich bei meinem Vater mitversichert werden und wie lange kann ich bei meinen Eltern mitversichert werden? Kann ich bei meinen Großeltern mitversichert werden? Kann ich als Stiefkind bei der Krankenkasse auch mitversichert  werden?
Ich hab es in dem Text extra Vater und Eltern genannt. Da der Irrglaube vieler Menschen herrscht das man nur bei dem Vater mitversichert werden kann. Das ist natürlich nicht so! Zudem kann man auch bei seinen Großeltern mitversichert werden. Zudem ist es auch möglich als Stiefkind mitversichert zu werden.

Es gelten folgende Bedingungen für die Mitversicherung der Kinder

  • Die Kinder können grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr mitversichert werden (Gut deutsch: bis zum 18. Geburtstag)
  • Die Kinder können wiederum bis zum 23. Lebensjahr (bis zum 23. Geburtstag) mitversichert werden wenn Sie keine Beschäftigung haben. Also keine Beschäftigung die über den geringfügigen Job von oben hinausgehen
  • Die Kinder können bis zum 25. Geburtstag mitversichert werden wenn Sie in der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung sind.Die Altersgrenze kann über den 25. Geburtstag verlängert werden, wenn das Kind Wehrdienst (Bundeswehr) oder Zivildienst gemacht. Diese Zeit kann angerechnet werden.
  • Es gibt keine Altersgrenze bei Behinderung. Hierfür gilt nur, dass die Behinderung schon da sein musste, als das Kind versichert war.

Foto: flickr.de / Evil Erin

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

9 Kommentare zu “Antworten: Familienversicherung Krankenkasse. Mitversicherung in der GKV”
  1. steffen sagt:

    Bitte Fragen ins Forum stellen sonst wird es in den Themen unübersichtlich. Ich habe die Frage ins Forum verschoben http://www.kvportal.de/bbpress.....#post-1357

  2. Serdar sagt:

    Hallo,
    habe eine 10 jährige Stieftochter, die noch bei Ihrem Vater mitversichert ist. nun haben wir aber erfahren das er zu ihr gesagt hat, das die mutter, also meine Verlobte mit der ich auch zusammen lebe, die Tochter selbst versichern soll, aus welchem Grund auch immer. da meine Verlobte bis zu unserer Heirat auch keinen Versicherungsschutz hat, da Sie aus der Agentur für Arbeit abgemeldet wurde, würde ich gerne die Tochter bei meiner Versicherung mitversichern. ist dies denn überhaupt möglich? würde mich über Antwort freuen. Vielen Dank im vorraus!
    MfG
    Serdar K.

  3. ciceroowl sagt:

    Das ist nicht möglich, da du mit der Mutter nicht verheiratet bist.

  4. Ciceroowl sagt:

    Noch ein kleiner Hinweis das BGB regelt im Rahmen einer Lex Generalis, als übergeordnetes Recht, die Beziehungen und die Verpflichtungen der Eltern und Kindern.
    Und da ist eindeutig geregelt das die leiblichen Eltern, sprich Vater, für die medizinische Sorge zuständige ist.
    Ggf müßte denn eine Klage vor dem Sozialgericht geführt werden, die Krankenkasse kan die Familienversicherung auch nicht beenden, da keine Ausschlußgründe vorliegen.
    Soweit bekannt.

  5. BBR sagt:

    Bei wenn kann ein erwachsener Mensch mit geistiger Behinderung mitversichert werden? Er ist in Beschäftigungstherapie, hat ältere (nicht behinderte) Geschwister, keine Eltern oder Großeltern. Der Sachwalter ist nicht verwandt mit ihm.

    Danke,
    BBR

  6. André sagt:

    Die Aussage, dass nur der der nichtzurückbezahlbare Teil vom Bafög bei der Familienversicherung nicht als Einkommen gezählt werden darf ist falsch. BAföG ist komplett anrechnungsfrei!

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