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Antworten: Familienversicherung Krankenkasse. Mitversicherung in der GKV
Wen kann ich alles Mitversichern?
Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften.
In welchem Gesetz steht die Familienversicherung?
Paragraph 10 Sozialgesetzbuch fünf und analog auch Teile im elften Gesetzbuch
Wie viel darf ich verdienen um weiterhin in der Familienversicherung der Krankenkasse  mitversichert werden zu können?
Es dürfen grundsätzlich 355 Euro Einnahmen (z. B. Mieteinnahmen) nicht überstiegen werden. Ausnahmen sind bei einem Minijob 400 Euro und bei einer selbstständigen Tätigkeit 350 Euro (hierbei keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und keiner Arbeitszeit über 18 Stunden). Zudem dürfen die Werbungskosten gelten gemacht werden daher 920€ durch 12 Monate, wenn du die Pauschale abrechnest. Also darfst grundsätzlich 427€ verdient werden. Kein Einkommen in dem Sinne sind der nichtzurückbezahlbare Teil vom Bafög sowie bundesfinanzierte Stipendien sowie Pflegegeld aus einer Pflegezusatzversicherung.
Wie kann ich bei meinem Vater mitversichert werden und wie lange kann ich bei meinen Eltern mitversichert werden? Kann ich bei meinen Großeltern mitversichert werden? Kann ich als Stiefkind bei der Krankenkasse auch mitversichert  werden?
Ich hab es in dem Text extra Vater und Eltern genannt. Da der Irrglaube vieler Menschen herrscht das man nur bei dem Vater mitversichert werden kann. Das ist natürlich nicht so! Zudem kann man auch bei seinen Großeltern mitversichert werden. Zudem ist es auch möglich als Stiefkind mitversichert zu werden.
Es gelten folgende Bedingungen für die Mitversicherung der Kinder
Foto: flickr.de / Evil Erin
[...] ging um die Familienversicherung und die Grenzen wie jemand mitversichert werden [...]
[...] Krankenversicherung. Dies ist nur möglich wenn man vorher auch privat Krankenversichert war. Die meisten Studenten können bei Ihren Eltern Familienversichert werden. Außer Sie verdienen etwas während dem Studium. Beispiel Studentenjob oder [...]
[...] bleiben. Solange man nicht die Familienversicherungsrichtlinien verletzt. Wir hatten auch mal einen Artikel über Familienversicherung dort erfahrt ihr [...]
Bitte Fragen ins Forum stellen sonst wird es in den Themen unübersichtlich. Ich habe die Frage ins Forum verschoben http://www.kvportal.de/bbpress.....#post-1357
Hallo,
habe eine 10 jährige Stieftochter, die noch bei Ihrem Vater mitversichert ist. nun haben wir aber erfahren das er zu ihr gesagt hat, das die mutter, also meine Verlobte mit der ich auch zusammen lebe, die Tochter selbst versichern soll, aus welchem Grund auch immer. da meine Verlobte bis zu unserer Heirat auch keinen Versicherungsschutz hat, da Sie aus der Agentur für Arbeit abgemeldet wurde, würde ich gerne die Tochter bei meiner Versicherung mitversichern. ist dies denn überhaupt möglich? würde mich über Antwort freuen. Vielen Dank im vorraus!
MfG
Serdar K.
Das ist nicht möglich, da du mit der Mutter nicht verheiratet bist.
Noch ein kleiner Hinweis das BGB regelt im Rahmen einer Lex Generalis, als übergeordnetes Recht, die Beziehungen und die Verpflichtungen der Eltern und Kindern.
Und da ist eindeutig geregelt das die leiblichen Eltern, sprich Vater, für die medizinische Sorge zuständige ist.
Ggf müßte denn eine Klage vor dem Sozialgericht geführt werden, die Krankenkasse kan die Familienversicherung auch nicht beenden, da keine Ausschlußgründe vorliegen.
Soweit bekannt.
Bei wenn kann ein erwachsener Mensch mit geistiger Behinderung mitversichert werden? Er ist in Beschäftigungstherapie, hat ältere (nicht behinderte) Geschwister, keine Eltern oder Großeltern. Der Sachwalter ist nicht verwandt mit ihm.
Danke,
BBR
Die Aussage, dass nur der der nichtzurückbezahlbare Teil vom Bafög bei der Familienversicherung nicht als Einkommen gezählt werden darf ist falsch. BAföG ist komplett anrechnungsfrei!