Mittwoch, 22. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

21.10.2009 | 20:07 Uhr

Festbetrag fĂĽr Hilfsmittel

Diese Beträge sollen wie Festbeträge für Arzneimittel Wirtschaftlichkeitsreserven ausschöpfen, sowie einen Preiswettbewerb auslösen. Festbeträge begrenzen die Krankenkassenleistungspflicht und Anspruch eines Versicherten. Versetzungsverfahren verlaufen zweistufig.

Der GKV-Spitzenverband bestimmt Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung des Hilfsmittelverzeichnisses sollen gleichartige und gleichwertige Mittel zusammengefasst werden. In Stufe zwei legt der GKV-Spitzenverband Einheitsfestbeträge fest.

Derzeit gelten Festbeträge für Höhrhilfen, Einlagen, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel für die Kompressionstherapie sowie Sehhilfen und Stomaartikel. Am 1.1.2005 traten bundeseinheitliche Festbeträge erstes Mal in Kraft. Vorher wurden Festbeträge auf Landesebene festgelegt. Sowohl hinsichtlich auf die Gruppenbildung, als auch der Festbetragsfestsetzung sind die Verbände der Leistungserbringer anzuhören.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

1 Kommentar zu “Festbetrag fĂĽr Hilfsmittel”
  1. Callum sagt:

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