Lexikon - Krankenversicherung -
Festzuschuss
Das GKV- Modernisierungsgesetz sieht seit 1. Januar 2005 beim Zahnersatz anstelle bisheriger prozentualen Bezuschussungen befundbezogene Festzuschüsse bei medizinisch notwendigen Versorgungen mit Zahnersatz vor. Auf medizinisch nicht notwendigen Versorgungen im Einzelfall stellen sie nicht auf, sondern auf prothetische Regelversorgungen bei bestimmten Befunden ab.
Wenn regelmäßig die Individualprophylaxe durchgeführt wurde, erhöhen sich Festzuschüsse. Mit Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz vom 15.Dezember 2004 wurden ursprünglich vorgesehene Finanzierungen der Aufwendungen für Zahnersatz über einen einheitlichen, einkommensunabhängigen (Fest-)Beitrag wieder rückgängig gemacht. Stattdessen zogen sie ab 2006 vor, die ohnehin vorgesehenen zusätzlichen Beitrags für Mitglieder, verbunden mit einer Anhebung dieses Zusatzbeitrags, zu beschliessen.