Lexikon - Krankenversicherung -
Finanzausgleich
Durch einen Finanzausgleich können finanzielle Belastungen, innerhalb einer Kassenart, für aufwendige Leistungen ausgeglichen werden. In ihrer Satzung können die Verbände der Ersatzkassen und die Landesverbände der Krankenkassen einen Leistungsausgleich festlegen, mit dem Unterschiede in der Kostenbelastung zum Beispiel für aufwendige Leistungsfälle innerhalb einer Kassenart ausgeglichen werden. Durch eine Umlage aller Verbandsmitglieder werden diese Hilfen finanziert und können als Darlehen oder Zuschuss gewährt werden.