Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Kurzzeitpflege

26.06.2010 | 13:53 Uhr

Finanzielle Kassenleistungen künftig auch bei Kurzzeitpflege

Finanzielle Kassenleistungen künftig auch bei Kurzzeitpflege

Finanzielle Kassenleistungen künftig auch bei Kurzzeitpflege

Berlin – In Zukunft müssen die Krankenkassen auch die Kosten der kurzzeitigen häuslichen Krankenpflege übernehmen. Sterbenden Patienten steht darüber hinaus auch eine spezielle ambulante Palliativversorgung zu, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort. Diesen Samstag tritt die Richtlinienänderung in Kraft. Dies teilte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BpA) am Freitag mit.

Einrichtungen können auf diese Weise auch die Behandlungspflege Nicht-Pflegebedürftiger mit den Krankenkassen abrechnen. So sei die Tür für Kurzzeitpflegeeinrichtungen wie die Krankenhausnachsorge, geöffnet.

Bild: flickr / mcohen.chromiste

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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