Kurzzeitpflege
Finanzielle Kassenleistungen künftig auch bei Kurzzeitpflege

Finanzielle Kassenleistungen künftig auch bei Kurzzeitpflege
Einrichtungen können auf diese Weise auch die Behandlungspflege Nicht-Pflegebedürftiger mit den Krankenkassen abrechnen. So sei die Tür für Kurzzeitpflegeeinrichtungen wie die Krankenhausnachsorge, geöffnet.
Bild: flickr / mcohen.chromiste