Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

zertifizierte fortbildung ärzte

21.10.2009 | 23:11 Uhr

Fortbildung für Ärzte

Ärzte sind zur Fortbildung verpflichtet. Für eine allgemeine Fortbildung sind Ärztekammern zuständig. Ab 1. Januar 2004 wurde mit dem GKV- Modernisierungsgesetz notwendige Voraussetzungen für Versorgungen nach aktuellem medizinischem Stand zur Fortbildung eingeführt. Für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten besteht Fortbildungspflicht.

Sie müssen alle 5 Jahre den Nachweis von Fortbildungen erbringen. Ärzte, die bereits im 30. Juni 2004 zugelassen waren, haben Nachweise bis zum Juni 2009 zu bringen. Geschieht dies nicht, so folgen Honorarkürzungen. Wird eine Fortbildung nicht in 2 Jahren nachgeholt, soll die KV unverzüglich die Entziehung der Zulassung beantragen. Die KVen regeln das Verfahren des Fortbildungsnachweises und der Honorarkürzung.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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