Freitag, 10. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

welchen arzt darf ich aufsuchen

4.10.2009 | 15:15 Uhr

freie Arztwahl

Generell hat jeder Patient die freie Auswahl, von welchem Arzt er behandelt werden möchte. Hier gibt es allerdings einige Einschränkungen: Die Patienten, die bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, dürfen nur zwischen den Vertragsärzten, den medizinischen Versorgungszentren und den von den Krankenkassen zugelassenen Ärzten und Einrichtungen wählen. Nur in einem Notfall darf ein gesetzlich Versicherter einen anderen Arzt aufsuchen.

Sollte der Versicherte doch einen anderen Arzt aufsuchen, dann müssen die zusätzlichen Kosten vom Patienten bezahlt werden.  Außerdem ist es vorgesehen, dass der Versicherte innerhalb eines Kalendervierteljahres nicht den Arzt wechselt. Dazu gehört auch, dass der Patient zunächst zum Hausarzt geht und dieser den Versicherten dann zum Facharzt überweist. Privat versicherte Patienten haben ohne Einschränkungen die Auswahl zwischen allen Ärzten.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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