Samstag, 11. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Erklärung | Beschreibung | Definition | Was ist |

2.03.2010 | 13:51 Uhr

Freiwillig Versicherte

Laut der gesetzlichen Krankenversicherung ist es auch möglich sich freiwillig zu versichern. Im Regelfall ist dies geeignet für Personen, die aus einer Familienversicherung oder Pflichtversicherung kommen. Wie zum Beispiel Selbständige oder Arbeitnehmer die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.

Dennoch gibt es bestimmte Voraussetzungen die erbracht werden müssen und Interessierte sollten sich am besten rechtzeitig beraten lassen. In Deutschland ist es zudem Pflicht seit 2007 sich zu versichern. Versäumt man dieses muss man später mit Nachzahlungen und Säumniszuschlägen rechnen.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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