Lexikon - Krankenversicherung -
Freiwillige Krankenversicherung
In der Gesetzlichen Krankenversicherung können sich Personen die nicht unter die Versicherungspflicht fallen freiwillig versichern. Personen die Versicherungsfrei werden weil zum Beispiel ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sowie Personen deren Familienversicherung endet sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt wurden.
Innerhalb einer 3 Monatsfrist oder nach Versicherungsbeendigung muss der Beitritt bei der Krankenkasse angezeigt werden. Freiwillig-Versicherten stehen die selben Leistungen zu wie Pflichtversicherten.
Vom Arbeitgeber erhalten freiwillig Versicherte einen Beitragszuschuss.