Samstag, 04. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Fusion

17.02.2010 | 19:12 Uhr

Fusion

Unter einer Fusion versteht man einen Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen. In Deutschland unterliegen Fusionen von Unternehmen gesetzlichen Richtlinien. Man unterscheidet zwischen zwei Arten von gängigen Fusionen. Zum einen die Verschmelzung von zwei oder mehreren Unternehmen, zum anderen die Aufnahme von Unternehmen in das eigene Unternehmen. Grundsätzlich bilden die Unternehmen durch eine Fusion eine neue Einheit eines Unternehmens. Bei der Verschmelzung übernimmt ein Unternehmen das komplette Vermögen und Schulden des anderen Unternehmens. Es kommt zu einer Unternehmensneubildung. Bei der Aufnahme werden die Vermögenswerte und Schulden der fusionierenden Unternehmen in eine neu gebildete Gesellschaft eingebracht. Fusionen unterliegen der Aufsicht des Kartellamtes.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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