Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

20.08.2009 | 12:05 Uhr

Geld zurückfordern: höhere Freibeträge für Eltern

Wie das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil klargestellt hat (Az. B 1 KR 17/08 R), dürfen gesetzlich krankenversicherte Eltern deutlich höhere Freibeträge für ihre Kinder fordern, bei der Praxisgebühr oder Zuzahlungen für Arzneimittel und andere medizinische Leistungen. Für die vergangen Jahre von 2004 – 2008 können die betroffenen Eltern sogar pro Kind/Jahr 43,20 Euro zurückverlangen.

Jedoch nur, wenn sie Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahreshaushaltseinkommens geleistet haben. Das bedeutet dass sie pro Jahr 5.808 Euro pro Kind vom anzurechnenden Einkommen abziehen dürfen im Gegensatz zu den bisher von den Kassen getragenen Kinderfreibetrag von 3.648 Euro.

Interessant: Sie können jetzt immer noch eine Überprüfung der Zahlungen beatragen, selbst wenn sie
damals keinen Widerspruch gegen die Kasse eingelegt haben.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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