In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Gemeinsame Selbstverwaltung durch Vertragsärzte und Krankenkassen praktiziert. Bekannte Zusammenarbeiten sind vor allem der Gemeinsame Bundesausschuss, Zulassungsausschüsse und Schiedsämter. Auf Landesebene sind die Vertragsärzte und Krankenkassen Teilhaber der Gesamtverträge.
Redaktion Gesundheitswesen Magazin