zuzahlungsfreie medikamente
Generika
Generika sind sogenannte Nachahmerprodukte von Originalpräparaten, deren Patenzeit abgelaufen ist und nun nachgeahmt werden darf. So gibt es dann Nachahmer, die denselben Wirkstoff mit teilweiser identischer Zusammensetzung des Produktes. Generika müssen sich an dieselben Qualitätsstandards halten und müssen erst von einer Zulassungsstelle geprüft werden.
Die Nachahmerprodukte sind in den meisten Fällen eine kostengünstige Alternative zum Originalpräparat und können nach der Aut-idem-Regelung untereinander vom Apotheker ausgetauscht werden, wenn es sich um den gleichen Wirkstoff handelt. Viele Generika werden von der gesetzlichen Krankenkasse aufgrund ihres niedrigen Preises von der Zuzahlung befreit, so dass der Markt mit diesen Nachahmern weiter gestärkt wird.