Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

gentechnik

24.06.2010 | 15:32 Uhr

Gentechnikgesetz – Karlsruhe verhandelt

Gentechnikgesetz - Karlsruhe verhandelt

Gentechnikgesetz - Karlsruhe verhandelt

Gegner und BefĂĽrworter der Gentechnik trafen vor dem Bundesverfassungsgericht aufeinander. Dabei haben Umweltexperten deutlich vor den Risiken der genmanipulierten Pflanzen gewarnt. Forscher und Industrievertreter argumentieren jedoch viel lieber mit der Bedeutung fĂĽr die Biotechnologie-Branche.

Geklagt hatte die Landesregierung Sachsen-Anhalt, da ihrer Meinung nach der Anbau von durch Gentechnik veränderten Pflanzen unnötig erschwert werde. Die Bundesregierung hingegen verteidigt das Gentechnikgesetz.

Beate Jessel, die Präsidentin des Bundesamtes fĂĽr Naturschutz, sagt: “Genetisch veränderte Organismen sind nicht mehr rĂĽckholbar”. Vielmehr könne die Ăśbertragung einen solchen Erbgutes zu “nicht absehbaren Auswirkungen auf Ă–kosysteme fĂĽhren”. Daraufhin wollte Ferdinand Kirchhof, Vorsitzender des Zweiten Senats, wissen: “Wie zuverlässig kann man Gefahren vermindern? Haben Sie das im Griff?” Jessels Antwort: “Wir wissen einfach noch zu wenig. Aber wir haben Hinweise, dass Gefährdungen eintreten können.”

Landwirte, die mit Gentechnik arbeiten, haften laut Gentechnikgesetz auch dann für Verunreinigungen, die zum Beispiel durch Pollen entstehen, wenn sie alle Pflichten der Sorgfalt eingehalten haben. Dies will unter anderem die Landesregierung Sachsen-Anhalt so nicht akzeptieren. So empfinden die Befürworter das als unangemessene Benachteiligung. Weil Versicherer sich weigern, das Haftungsrisiko zu tragen, äußert Christoph Herrlinger (Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter), ob das nicht ein Indiz für die Risiken sein könne.
Dem widerspricht Marcel Kaufmann, Rechtsanwalt, und betont, dass bei allen zugelassenen genveränderten Pflanzen “nach wissenschaftlicher Erkenntnis jegliche Gefährdung ausgeschlossen” sei. Der Verteidiger der Bundesregierung, Gerhard Robbers (Rechtsprofessor), sagt, dass bislang kein Fall eingetreten sei, in dem Landwirte SchadensersatzansprĂĽche gestellt hätten. “Es kann nicht sein, dass durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die wirtschaftliche Existenz des konventionell wirtschaftenden Nachbarn gefährdet wird, ohne dass es einen Ausgleich gibt.”, so Robbers.

Das Gericht äuĂźerte denn auch Zweifel an der Annahme, dass Gen-Bauern benachteiligt wĂĽrden. Kaufmanns Einwurf, dass ein Pollenflug einen natĂĽrlichen Vorgang darstelle, entkräftete Verfassungsrichter Reinhard Gaier: “Wo ist hier der natĂĽrliche Vorgang? Das Problem kommt mit den genetisch veränderten Organismen, und die sind definitionsgemäß nicht natĂĽrlich!”

Richterin Christine Hohmann-Dennhardt: “Die einen wollen ihr Geld mit Gen-Mais verdienen und die anderen ohne.” und die Gengegner könnten ihren Anbau nicht mehr sauber halten, wenn ihre Felder durch Gen-Pollen verunreinigt werden.

Bild: flickr / Frapestaartje

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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