Erklärung | Beschreibung | Definition | Was ist |
Gesetzentwurf
Geben bestimmte Umstände Anlass um neue Gesetze zu anzulegen oder schon vorhandene Gesetze zu verändern wird vorerst immer ein Entwurf, der Gesetzentwurf, angefertigt, welcher vorerst an die gesetzgebenden Körperschaften geleitet werden, damit diese sich darüber beraten und abstimmen können.
Hierfür werden zuerst auf Gesetze von der Bundesregierung vorgeschlagen, welche meist durch Bundesministerien, insbesondere durch die Referatsebene erarbeitet werden. Anschließend muss der Entwurf dem Nationalen Normenkontrollrat beim Bundeskanzleramt vorgelegt werden. Eine andere Form stellt der Regierungsentwurf dar. Hier wird der Entwurf von der Bundesregierung beschlossenen.