PKV
gesetzliche Krankenkassen
Durchgeführt wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Krankenkassen. Während privatrechtliche Unternehmen in der privaten Krankenversicherung (PKV) den Versicherungsschutz gewähren.
Die in Deutschland ansässigen 202 Krankenkassen teilen sich auf sechs Kassenarten auf: 155 Betriebskrankenkassen (BKK), 15 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), eine See-Krankenkasse, 14 Innungskrankenkassen, neun Landwirtschaftliche Krankenkassen, acht Ersatzkrankenkassen und eine Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) (Stand: Januar 2009). In weiten Teilen wurde die Ausrichtung und Organisation der Krankenkassen durch das Gesundheitsstrukturgesetzt reformiert:
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung stehen die Krankenkassen unter Aufsicht der Länder beziehungsweise des Bundes.
§ 4 SGB V