Mittwoch, 22. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

PKV

14.04.2009 | 17:49 Uhr

gesetzliche Krankenkassen

Durchgeführt wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Krankenkassen. Während privatrechtliche Unternehmen in der privaten Krankenversicherung (PKV) den Versicherungsschutz gewähren.

Die in Deutschland ansässigen 202 Krankenkassen teilen sich auf sechs Kassenarten auf: 155 Betriebskrankenkassen (BKK), 15 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), eine See-Krankenkasse, 14 Innungskrankenkassen, neun Landwirtschaftliche Krankenkassen, acht Ersatzkrankenkassen und eine Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) (Stand: Januar 2009). In weiten Teilen wurde die Ausrichtung und Organisation der Krankenkassen durch das Gesundheitsstrukturgesetzt reformiert:

  • Den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen eröffnete das Recht der Versicherten auf eine freie Kassenwahl.
  • Eingeführt wurde der kassenartenübergreifende Risikostrukturausgleich.
  • Neu organisiert wurden die Selbstverwaltungsstrukturen der Krankenkassen durch die Einsetzung eines hauptamtlichen Vorstandes und einem ehrenamtlichen Verwaltungsrat.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung stehen die Krankenkassen unter Aufsicht der Länder beziehungsweise des Bundes.

Rechtsgrundlage

§ 4 SGB V

Englisch: health insurance funds, sickness funds

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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