Sonntag, 19. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Lexikon - Krankenversicherung -

16.10.2009 | 13:39 Uhr

Gesetzliche Krankenversicherung ( GKV )

Der älteste Zweig der Sozialversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung, die ihre Geburtsstunde im Krankenversicherungsgesetz für Arbeiter von 1883 hat und noch von Bismarck mit beschlossen wurde. Mittlerweile sind rund 86 Prozent deutschen Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung untergebracht und können sie so im Krankheitsfall in Anspruch nehmen, wie es auch im Sinne Bismarcks war.

Finanzierung Gesetzliche Krankenversicherung

Finanziert wird diese Krankenversicherung zum Großteil durch Beitragszahlungen der Versicherten und Arbeitgeber. Das sogenannte Solidaritätsprinzip sichert jedem Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig von seinem Einkommen, die gleichen Leistungen zu. Das Sachleistungsprinzip sichert Leistungen ohne Vorauskasse zu. Die gesetzliche Krankenversicherung wird durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Demografischer Wandel GKV

Die Veränderungen der Bevölkerungszusammensetzung, verursacht durch absinkende Geburtenraten bei gleichzeitig steigenden Lebenserwartungen der Menschen, führen zu einer Überalterung der deutschen Bevölkerung. Für die Krankenkassen bedeutet dies neue Probleme, da bestimmte Alterskrankheiten in der Bevölkerung zunehmen und steigende Kosten verursachen. Viele Gesetze und Reformen wurden daher zur Stabilisierung der Krankenkassen entwickelt.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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