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Gesundheitsfonds
Mit der Einführung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wurde auch ein sogenannter Gesundheitsfonds beschlossen, der seit dem 1. Januar 2009 aktiv ist und die Aufgabe hat, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu zu regeln. Entscheidende Faktoren dieses Fonds sind die einheitlichen Beitragssätze für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen geht fortan in den Fond, einheitliche Beitragssätze werden vom Bundesministerium für Gesundheit bestimmt und die Beitragszahlungen der Arbeitgeber und der Versicherten fließen nun zum Gesundheitsfonds.
Des Weiteren erhalten die Krankenkassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zur weiteren Kostendeckung und haben die Möglichkeit, diese Zuschüsse aus dem Fond an ihre Mitglieder als Prämien auszuzahlen, sollte die jeweilige Krankenkasse Überschüsse erzielen. Sollten die Kosten trotz Zuschuss des Fonds nicht ausreichen, dürfen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherungsnehmern einfordern.
Vom Gesundheitsfonds wird gefordert, dass er die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen vollständig deckt, ansonsten muss der Gesetzgeber die Beitragssätze erhöhen. Dies ist jedoch erst möglich, wenn die Abdeckquote über einen Zeitraum von zwei Jahren die 95% Marke unterschreitet. Schwankungen soll mit einer Geldreserve von bis zu 3 Milliarden Euro entgegen gewirkt werden. Die Verwaltung des Gesundheitsfonds unterliegt dem Bundesversicherungsamt, welches auch für den Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen ermöglicht.