Sonntag, 19. Mai 2013 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

15.10.2009 | 21:30 Uhr

Gesundheitsreformgesetz

Das Gesundheitsreform-Gesetz sollte eine Strukturreform im Gesundheitswesen werden und trat daher am 1.1.1989 offiziell in Kraft. Das Gesetz hat mehrere Schwerpunkte, die von entscheidender Wichtigkeit sind. Es wurden Zuzahlungen eingeführt oder erhöht, so dass die Versicherten unter anderem Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte mitfinanzieren müssen.

Parallel wurden Härtefallregelungen eingeführt. Zudem wurde ein Festpreissystem für Arzneimittel und Hilfsmittel eingerichtet, wobei sogenannte Bagatellarzneimittel für leichtere Erkrankungen wie Erkältungen ausgeschlossen wurden. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen wurden intensiviert und es wurde der Medizinische Dienst der Krankenversicherung neu gegründet.

Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten wurden ausgebaut sowie wird mit dem Gesundheitsreform Gesetz mehr Wert auf Früherkennung und Gesundheitsförderung gesetzt. Das Krankenversicherungsrecht wurde in das Sozialgesetzbuch übertragen und es wurde die Kostenerstattung für Zahnersatz eingeführt und das alte Sachleistungsprinzip abgeschafft.

Mit diesem Gesetz konnten die Versicherungsbeiträge jedoch nicht langfristig stabilisiert werden und die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen nicht zufriedenstellend verbesser werden. Neue Reformen mussten daher eingeleitet werden.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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