Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Schiedsspruch

12.05.2010 | 17:31 Uhr

GKV – Klage bleibt

Auch wenn das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg zu Gunsten der Apotheker ausfiel, wird der GKV-Spitzenverband seine Klage gegen den Schiedsspruch nicht zurĂĽckziehen. Ann Marini, Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbands, sagt ganz deutlich: “An unserer grundsätzlich kritischen Haltung zum Schiedsspruch ändert die Entscheidung der Richter nichts. Wir sehen beim Schiedsspruch nach wie vor formale Fehler.” Der Schiedsspruch hatte den Apothekenabschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro gesenkt und damit Nachzahlungen in Höhe von circa 320 Millionen verursacht, die nun vom GKV an die Apotheker ausbezahlt werden mĂĽssen. Dennoch prĂĽft der GKV-Spitzenverband, wie die RĂĽckzahlung zeitnah zu bewerkstelligen sei.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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