Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Medikamente

21.10.2009 | 14:09 Uhr

GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ( GKV WSG ) ist die grobe inhaltliche Fortsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes. Das Spiel um Qualität und Wirtschaftlichkeit zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen sollte weiter intensiviert werden. Die Transparenz des Gesundheitsleistungsangebot wurde neben den Abrechnungen verbessert. Zudem wurden dem Versicherten mehr Entscheidungsmöglichkeiten des Leistungsangebot ermöglicht.

Das System der vertragsärztlichen Vergütung wurde reformiert und durch eine neue Finanzierungsform mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich verbessert. Somit wollte man den gesetzlichen Krankenkassen auf der finanziellen Seite entgegenkommen.

Wettbewerbsverstärkung

Die Schwerpunkte des Gesetzes sind die Verpflichtung zu einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung und bestimmte medizinische Leistungen werden erweitert oder zu Pflichtleistungen wie beispielsweise einige Impfungen oder Vater-/Mutter-Kind- Kuren. Außerdem wird mehr Wettbewerb in die Krankenkassen eingebracht, unter anderem durch Direktverträge zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern.

Zudem wurde es Krankenhäusern ermöglicht, die ambulante Versorgung weiter auszubauen und diese auch für schwere oder seltene Krankheiten zu öffnen. Bei Hilfs- und Arzneimittel wurde der gesetzliche Rahmen für Wettbewerbe bei den Preisen erweitert und die Ausschreibungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Durch die Einführung des Gesundheitsfonds 2009 wurde die einheitliche Beitragssatzregelung verbindlich. Die sieben Spitzenverbände für die gesetzlichen Krankenkassen wurden zu einem Spitzenverband Bund der Krankenkassen verschmolzen. Fusionen von Krankenkassen und sonstiger Verbünde wurden möglich.

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

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