Fusion
Glätteunfälle im Rekordwinter – Mehrere Krankenkassen fordern Behandlungskostenerstattung
Nach einem Bericht der “Berliner Zeitung” prĂĽfen mehrere Krankenkassen die Möglichkeit, sich die Kosten fĂĽr die Behandlung von Glätteunfällen erstatten zu lassen, falls die Unfälle durch Vernachlässigung der Streupflicht verursacht wurden. Die entstandenen Kosten sollen nach Ansicht der Krankenkassen AOK, Barmer, Techniker-Krankenkasse und KKH-Allianz von der Haftpflichtversicherung des GrundstĂĽckeigentĂĽmers getragen werden.
Der Grundstückeigentümer ist gesetzlich verpflichtet, den vorhandenen Gehsteig vor dem Grundstück von Schnee und Eis freizuhalten. Er kann diese Pflicht im Mietvertrag an die Mieter übertragen, hat aber Sorge zu tragen, dass diese der Verpflichtung nachkommen. Die Erstattungsprüfung erstreckt sich auch auf die mit Streu- und Räumdiensten beauftragten Winterdienste.
Der strenge Winter führte allein im Januar 2010 zu hochgerechnet 20.000 gesetzlich krankenversicherten Verletzten infolge von Glätteunfällen.
Hauptsächlich handelte es sich hierbei um Frakturen der Extremitäten, sowie Kopfverletzungen und Platzwunden. Durchschnittlich kostet jede stationäre Aufnahme eines gesetzlich versicherten Unfallopfers die Krankenkassen 5.000 €, die bei der Behandlung von schwierigen Frakturen auf 15.000 € ansteigen können.
Die Barmer Ersatzkasse, inzwischen mit der Gmünder ErsatzKasse zur BarmerGEK fusioniert, konnte sich im letzten Jahr alleine im Großraum Berlin 3 Millionen Euro an Behandlungskosten von den Haftpflichtversicherungen der Grundstückseigentümer erstatten lassen. Bei der AOK Berlin-Brandenburg waren es in der Summe 465.000 € an Behandlungskostenerstattung.
Bild: flickr.de / jpctalbot