pflegestufe 3 härtefallregelung
Härtefallregelung
Damit bei den gesetzlichen Versicherungsnehmern keine finanzielle Überbelastung durch Zuzahlungen entsteht, gibt es die sogenannte Belastungsgrenze. Damit wurde die vollständige Zuzahlungsbefreiung abgeschafft.
Jedoch gibt es bei Zahnersatz eine sogenannte Härtefallregelung. Diese ist abhängig von verschiedenen Voraussetzungen, beispielsweise dem Alter und den Befund des Versicherungsnehmers. Im Normalfall übernehmen die Krankenkassen nur noch einen Festbetrag der anfallenden Kosten für den Zahnersatz. Dieser ist abhängig von der Regelversorgung sowie dem Befund des Versicherungsnehmers. Damit Patienten mit geringem Einkommen nicht zu stark belastet werden, fallen diese unter die Härtefallregelung, diese erhalten einen doppelten Festzuschuss.
Die aktuelle Einkommensgrenze für den Härtefall sollte man bei der zuständigen Krankenkasse erfragen und vor der bevorstehenden Zahnbehandlung sich ein weiteres Angebot einholen, da die Kosten bei den Zahnärzten stark variieren. Im Jahre 2006 galt für Alleinstehende ein monatliches Bruttoeinkommen von 980€. Bei einem Lebenspartner lag die Grenze bei 1347,50€ und jedes weitere Familienmitglied wurde mit 245€ hinzu gerechnet.