Versicherungsschutz
Hartz 4 und Krankenversicherung – Was muss ich beachten?
Hierfür überweist das Arbeitsamt eine monatliche Pauschalbeitrag jeweils für Krankenversicherung (118,31€) und Pflegeversicherung (17,54€).

Wenn Sie schon einen Hartz 4 Antrag gestellt haben und dieser abgelehnt wird und sie keine Chance auf Familienversicherung haben, müssen Sie sich grundsätzlich freiwillig versichern. Ansonsten ständen Sie ohne Versicherungsschutz dar.
Wenn aber durch die Kosten der Freiwilligen Versicherung, Hilfsbedürftigkeit eintritt, weil die erforderlichen Kosten für die Freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung ihre Tragfähigkeit übersteigen, können Sie vom Arbeitsamt einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Und gegebenenfalls natürlich auch erhalten. Bei dem erhalt der Leistung übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Wenn sie vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit in der freiwilligen oder privaten Versicherung waren, können Sie dies evtl. sogar bleiben.
Voraussetzungen hierfĂĽr:
Der Antrag für diese Befreiung ist bis spätestens 3 Monate nach Eintritt der Krankenversicherungspflicht zu stellen.
Wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden, gilt die Befreiung dann jeweils RĂĽckwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht. Wenn dies nicht der Fall ist, dann vom Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat der Antragsstellung folgt.
Ein wiederruf dieser Befreiung ist aber nicht möglich und sollte deshalb auch gut bedacht werden. Wenn man sich aber für diese Befreiung entscheidet werden die Beiträge bezahlt, aber bei Übersteigen der Pauschalbeiträge muss der Hartz 4 Empfänger selber in die Tasche greifen. Das heißt höchstens der Pauschalbeitrag der oben genannten gesetzlichen Versicherungsvariante ist möglich. Mehr nicht.
Für Mitglieder der eigenen Bedarfsgemeinschaft, die auch Sozialgeld erhalten und nicht in der Familienversicherung des (ich nenn es mal) Hauptempfängers sind, erhalten auch einen Zuschuss.
Auch hier werden die Beiträge weiter gezahlt. Hierbei aber abhängig welcher Versicherungszweig es von der Rentenversicherung ist
Der Unfallschutz bestehht jewils dann wenn im Umfang der Meldepflicht eine Dienststelle (bzw. auf Deutsch Geschäftstelle / Direktion) augesucht werden muss
Foto: Moe_
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Überschrift: Bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist man grundsätzlich über das Arbeitsamt (auch Bekannt unter Bundesagentur für Arbeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
ist falsch!
Schließlich wurde 2009 der § 5 Abs. 5a SGB V eingeführt, der einen jetzigen Harts 4-Empfänger in die Versicherungsnotlage bringt, dass er NICHT in die gesetzliche Versicherung wechseln kann. Hinzu kommt noch, dass zum einen der Versicherungsbeitrag nur zu einem Teil erstattet wird und das die Selbstbeteiligung (bei mir sind dieses 1000 Euro) weiterhin von mir aufgebracht werden muss.
Ich wäre Glücklich über die Möglichkeit in die Gestzliche Krankenversicherung wechseln zu können.
MfG Christian