Montag, 13. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Versicherungsschutz

17.07.2008 | 22:06 Uhr

Hartz 4 und Krankenversicherung – Was muss ich beachten?

Bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist man grundsätzlich über das Arbeitsamt (auch Bekannt unter Bundesagentur für Arbeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Hierfür überweist das Arbeitsamt eine monatliche Pauschalbeitrag jeweils für Krankenversicherung (118,31€) und Pflegeversicherung (17,54€).
arbeitsamt Hartz 4 und Krankenversicherung – Was muss ich beachten? Bild
Wenn Sie schon einen Hartz 4 Antrag gestellt haben und dieser abgelehnt wird und sie keine Chance auf Familienversicherung haben, müssen Sie sich grundsätzlich freiwillig versichern. Ansonsten ständen Sie ohne Versicherungsschutz dar.

Wenn aber durch die Kosten der Freiwilligen Versicherung, Hilfsbedürftigkeit eintritt, weil die erforderlichen Kosten für die Freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung ihre Tragfähigkeit übersteigen, können Sie vom Arbeitsamt einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Und gegebenenfalls natürlich auch erhalten. Bei dem erhalt der Leistung übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Wenn sie vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit in der freiwilligen oder privaten Versicherung waren, können Sie dies evtl. sogar bleiben.

Voraussetzungen hierfĂĽr:

  • In den letzten 5 Jahren vor Leistungsbezug nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
  • Wenn man bei einer Krankenversicherung war mit einem Leistungsumfang welcher der Leistung eines gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Der Antrag für diese Befreiung ist bis spätestens 3 Monate nach Eintritt der Krankenversicherungspflicht zu stellen.

Wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden, gilt die Befreiung dann jeweils RĂĽckwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht. Wenn dies nicht der Fall ist, dann vom Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat der Antragsstellung folgt.

Ein wiederruf dieser Befreiung ist aber nicht möglich und sollte deshalb auch gut bedacht werden. Wenn man sich aber für diese Befreiung entscheidet werden die Beiträge bezahlt, aber bei Übersteigen der Pauschalbeiträge muss der Hartz 4 Empfänger selber in die Tasche greifen. Das heißt höchstens der Pauschalbeitrag der oben genannten gesetzlichen Versicherungsvariante ist möglich. Mehr nicht.

Für Mitglieder der eigenen Bedarfsgemeinschaft, die auch Sozialgeld erhalten und nicht in der Familienversicherung des (ich nenn es mal) Hauptempfängers sind, erhalten auch einen Zuschuss.

Kurz noch die Infos zur Rentenversicherung.

Auch hier werden die Beiträge weiter gezahlt. Hierbei aber abhängig welcher Versicherungszweig es von der Rentenversicherung ist

  • Deutsche Rentenversicherungsbund, Regionalträger 40,80 € / Monat
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See 54,12 € / Monat
  • Bei Personen die vor dem Bezugsbeginn (von Hartz 4) nicht in der Rentenversicherung versichert warn, gibt es auch wieder eine Möglichkeit zur Befreiung der Rentenversicherungspflicht. Dadurch kann man 40,80 € pro Monat erstattet bekommen.

Und wie sieht es bei der Unfallversicherung mit Harzt 4 aus?

Der Unfallschutz bestehht jewils dann wenn im Umfang der Meldepflicht eine Dienststelle (bzw. auf Deutsch Geschäftstelle / Direktion) augesucht werden muss

Foto: Moe_

Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

1 Kommentar zu “Hartz 4 und Krankenversicherung – Was muss ich beachten?”
  1. Christian Malik sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Überschrift: Bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist man grundsätzlich über das Arbeitsamt (auch Bekannt unter Bundesagentur für Arbeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
    ist falsch!

    Schließlich wurde 2009 der § 5 Abs. 5a SGB V eingeführt, der einen jetzigen Harts 4-Empfänger in die Versicherungsnotlage bringt, dass er NICHT in die gesetzliche Versicherung wechseln kann. Hinzu kommt noch, dass zum einen der Versicherungsbeitrag nur zu einem Teil erstattet wird und das die Selbstbeteiligung (bei mir sind dieses 1000 Euro) weiterhin von mir aufgebracht werden muss.

    Ich wäre Glücklich über die Möglichkeit in die Gestzliche Krankenversicherung wechseln zu können.

    MfG Christian

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