Pflegeheim
Heimarzt
Pflegeheimen ist es möglich einen Arzt oder Ärztin als Angestellte unter Vertrag zu nehmen, diese werden als Heimarzt bzw. Heimärzte bezeichnet. Pflegekassen sollen alles unternehmen damit niedergelassene Ärzte mit Pflegeeinrichtungen einen Kooperationsvertrag eingehen.
Ziel ist es eine gute und ausreichende ärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Kommt es innerhalb einer gewissen Frist nicht zu einem Abschluss solch eines Vertrages, muss ein Zulassungsausschuss die Pflegeeinrichtung ermächtigen zur Versorgung ihrer Patienten einen Arzt oder eine Ärztin anstellen zu können.