Sonntag, 12. Februar 2012 | Gesundheitswesen Magazin

Untersuchung

29.09.2008 | 17:30 Uhr

U7a wird nicht von der Krankekasse bezahlt. Oder doch? Ja jetzt!

Seit ihr leicht verwirrt durch die Überschrift? Genau das war mein Ziel. Jaja, so machen es nunmal manche Krankenkassen. Da bekommt man erst den Satz gegen den Kopf gebrettert:

die U7a ist keine “offizielle” Untersuchung, da könnt ja jeder kommen und eine neue Untersuchung erfinden

und dann bekommt man eine Zeit drauf ein Schreiben, dass die Krankenkasse genau solche eine Untersuchung für das Kind will. Denn die Krankenkasse will ja immer nur das beste ;)

Wie man sich so als Spielball zwischen den Veränderungen im Gesundheitswesen fühlt hab ich eben auf lissan gefunden.

Ihr werdet dort eine kleine Aufzählung finden, was so alles in letzter Zeit an Veränderungen eingeführt wurde und gleich wieder gegangen ist.

Dort habe ich in einem Satz gefunden, dass das Hausarztmodell von einer Krankenkasse zum “Feldversuch” abgewertet wurde und dann eingestellt worden ist.

U7a – bekomm ich das jetzt? Meine Fragen dazu :dance10:

  1. Ich weiß jetzt natürlich nicht um welche Krankenkasse es sich handelt, aber ich dachte bei jeder Krankenkasse gehört mittlerweile das Hausarztmodell zum festen Bestandteil? Wird das wieder langsam abgebaut?
  2. Und was mich jetzt wirklich brennend interessiert – ist die U7a eine Kann- oder Mussleistung? Gab es da eine gesetzes Veränderung? Hier sind ja auch ein paar KV-Profis die wissen das bestimmt ;) Dann könnten wir vielleicht mal wieder eine Werbemaßnahme ála: “Ab jetzt bezahlen wir das und sonst keiner” aus der Welt schaffen.
Redaktion Gesundheitswesen Magazin

Kommentare

2 Kommentare zu “U7a wird nicht von der Krankekasse bezahlt. Oder doch? Ja jetzt!”
  1. RevengeofPKV sagt:

    1. Hausarztmodelle sind im Augenblick noch nicht verpflichtend, d.h. die Krankenkassen können sie anbieten, müssen aber nicht. Es wird zur Zeit politisch kontrovers diskutiert, im Zuge einer Gesetzesänderung eine Verpflichtung der Kassen vorzusehen, ein Hausarztmodell anzubieten.

    2. Pflichtleistung seit Juli 2008. Siehe zum Beispiel hier:

    http://www.hamburgmuenchener.d.....no_cache=1

  2. steffen sagt:

    Zitat RevengeofPKV :

    1. Hausarztmodelle sind im Augenblick noch nicht verpflichtend, d.h. die Krankenkassen können sie anbieten, müssen aber nicht. Es wird zur Zeit politisch kontrovers diskutiert, im Zuge einer Gesetzesänderung eine Verpflichtung der Kassen vorzusehen, ein Hausarztmodell anzubieten.

    Das es “noch” keine Gesetzesleistung ist, habe ich noch gewusst. Dachte nur, dass alle Krankenkassen eine “Pro Hausarztmodell” Einstellung haben und nicht schon wieder anfangen das abzubauen.

    2. Pflichtleistung seit Juli 2008. Siehe zum Beispiel hier:

    Danke dir RevengeofPKVSomit haben wir mal wieder eine Werbefalle entschärft
    :party3: :ymca: :jumping:

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